SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – C – Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie benachteiligte Schülerinnen und Schüler unterstützen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von außerschulischen, in der Ferienzeit stattfindenen Camps für Schülerinnen und Schülern. Die Maßnahmen sollen zur Beseitigung von individuellen Defiziten der Schülerinnen und Schülern beitragen und die Gefahr einer Verzögerung ihrer Schullaufbahn senken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme zu folgenden Stichtagen jeweils ab 8 Wochen vor dem Stichtag über das SAB-Förderportal: für die Winterferien bis zum 31.10. des Vorjahres, für die Sommerferien bis zum 31.3. des Jahres und für die Herbstferien bis zum 31.7. des Jahres.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie
- rechtsfähige Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Ihrer Maßnahme haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen oder besuchen eine Schule in Sachsen.
- Ihre Schülercamps finden in Sachsen statt.
- Sie führen die Camps für Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 7 durch.
- Die Teilnehmergruppe soll sich aus mindestens 10 Schülerinnen und Schülern aus mindestens 2 Schulen zusammensetzen.
- Sie müssen die Camps außerhalb des Unterrichts und schulischer Angebote und Veranstaltungen in den mehrwöchigen Ferien durchführen.