SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – B – Vorhaben zur Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie als Schulträger Arbeitslose zu Erzieherinnen oder Erziehern und Krankenpflegehelferinnen oder Krankenpflegehelfern umschulen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Schulträger mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Umschulungen zum anerkannten Berufsabschluss als Erzieherin oder Erzieher und Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.
Sie erhalten die Förderung für
- die Qualifizierung, Sicherung des Lebensunterhaltes und eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung während des letzten Drittels der Umschulung sowie
- Ihre ergänzenden bedarfsgerechten individuellen Unterstützungsleistungen und Ihre zusätzlichen Verwaltungsausgaben während der gesamten Umschulung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche Träger von Fachschulen oder Berufsfachschulen sowie freie Träger von staatlich anerkannten Fachschulen oder Berufsfachschulen (Ersatzschulen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Arbeitslose (Anspruchsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie Nichtleistungsempfangende), die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.
- Sie führen für die Zielgruppe eine
- 3-jährige Umschulung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher oder
- 2-jährige Umschulung zur staatlich geprüften Krankenpflegehelferin oder zum staatlich geprüften Krankenpflegehelfer mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters durch.