Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021–2027
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie als Kommune Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei niedrigschwelligen, informellen Stadtteilvorhaben, die die Situation von sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen nachhaltig verbessern.
Sie erhalten die Förderung für
- Stadtteilvorhaben „Informelle Kinder- und Jugendbildung“: Unterstützungs- und Freizeitangebote zur Vermittlung von sozialen, emotionalen und Bildungskompetenzen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren,
- Stadtteilvorhaben „Soziale Integration“: niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur sozialen Integration und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit,
- Stadtteilvorhaben „Wirtschaft im Quartier“: offene Vorhaben zum Erfahrungsaustausch und zur Zusammenarbeit von lokal agierenden Unternehmen zur Förderung der sozialen Integration im Quartier sowie
- begleitende Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst wird das GIHK bestätigt und ein Rahmenbescheid erlassen. Anschließend können Einzelvorhaben im Rahmen des GIHK beantragt werden.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Eine Antragstellung für die Errichtung und Betrieb einer Servicestelle für Quartiersentwicklung ist nicht mehr möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen. Die Gemeinden können die Mittel an Dritte, die Projektträger sind, weitergeben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als antragstellende Gemeinde müssen Sie über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen.
- Ihr Einzelvorhaben muss Teil eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) sein.
- Ihr Stadtteilvorhaben richtet sich an sozial oder anderweitig benachteiligte Menschen und zielt auf die Verbesserung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe sowie die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ab.