Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Beratungen zu allen unternehmensrelevanten Fragestellungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen.
Die Förderung erhalten Sie für folgende Bereiche:
- Strategieentwicklung,
- in- und ausländische Märkte,
- Digitalisierung des Geschäftsmodells,
- Personalentwicklung und Fachkräftesicherung,
- Wissensbilanz,
- Unternehmensnachfolge sowie
- Umweltberatung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt im Direktverfahren bis zu 40 Prozent und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 350,00 pro Tag.
Pro Kalenderjahr sind Maßnahmen bis zu EUR 8.000 förderfähig, bei den Schwerpunkten „in- und ausländische Märkte“, „Personalentwicklung und Fachkräftesicherung“ und „Unternehmensnachfolge“ bis zu EUR 10.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder bei einem Qualitätssicherer. Nachdem der Antrag bei der SAB eingegangen ist, können Sie mit der Beratung „förderunschädlich“ beginnen.
Der Qualitätssicherer stellt den Beratungsbedarf fest, schlägt eine geeignete Beraterin oder einen geeigneten Berater vor und übernimmt die Qualitätskontrolle der Beratung. In diesem Fall stellt der Qualitätssicherer den Antrag.
Anerkannte Qualitätssicherer sind:
- Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
- RKW Sachsen GmbH
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Beratungsbedarf für mindestens 5 Tagewerke in Anspruch nehmen.
- Als junges Unternehmen, dessen Gründung höchstens 2 Jahre zurückliegt, müssen Sie zuerst eine Gründungsberatung des Bundes in Anspruch nehmen.
- Für Beratungen zu außenwirtschaftlichen oder umweltrelevanten Themen müssen Sie nachweisen, dass Sie zuvor eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- oder Umweltberatenden der sächsischen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Anspruch genommen haben.
- Auch in sonstigen geeigneten Fällen sollen Sie Standardleistungen der Kammern vorab in Anspruch nehmen.
- Sie können einen Zuschuss für eine Beratung nur einmal innerhalb von 12 Monaten erhalten.