Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben planen, mit denen die Vermarktungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Produkte gesteigert und Ressourcen eingespart werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsqualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Sie erhalten die Förderung für
- die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen sowie
- Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen über 5 Jahre degressiv 60 Prozent bis 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Erzeugerzusammenschlüsse, die ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten oder vermarkten, erhalten einen um 15 Prozentpunkte erhöhten Zuschuss. Der Zuschuss darf den Gesamtbetrag von EUR 400.000 und einen jährlichen Betrag von EUR 100.000 nicht übersteigen.
Die Höhe des Zuschusses für Investitionen kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen betragen. Investitionen von Unternehmen müssen ein Volumen von mindestens EUR 30.000 je Antrag erreichen. Bei Investitionen in den Sektor ökologische Produkte muss das Investitionsvolumen mindestens EUR 10.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Erzeugerzusammenschlüsse mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die Kriterien der KMU-Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen,
sowie bei Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusätzlich
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt und die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als EUR 200 Millionen erzielen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen kann nur dann gefördert werden, wenn dafür bislang kein entsprechender Erzeugerzusammenschluss im Freistaat Sachsen besteht. Der Zusammenschluss muss auf Dauer, mindestens aber für 5 Jahre, angelegt sein.
- Als Unternehmen müssen Sie bei Investitionsvorhaben nach Abschluss der Maßnahme normalerweise über 5 Jahre den Nachweis erbringen, dass Sie mindestens 40 Prozent der Aufnahmekapazität über Lieferverträge zu regionalen Erzeugern sichern.
- Ihre Investitionen tätigen Sie im Freistaat Sachsen.