Landes-Technologieförderung – Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft, um den Technologietransfer im Land zu intensivieren und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen zu stärken.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
- Enterprise Europe Network SACHSEN,
- Patentinformationszentren (PIZ),
- Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen,
- Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen,
- Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- Industrieforschungseinrichtungen, Verbände,
- freie Ingenieure sowie
- sonstige Organisationen der Wirtschaft in Sachsen.
Die Voraussetzungen für die Förderung richten sich nach Ihrem konkreten Vorhaben.