Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie innovative Maßnahmen zur Technologieförderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen mit innovativem Charakter wie
- die Etablierung von Kommunikationsplattformen,
- die Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen,
- die Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben,
- die Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen,
- die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten sowie innovationsunterstützender Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie
- weitere innovative Maßnahmen und vorbereitende Studien.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und
- für andere Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 100 Prozent
der förderfähigen Ausgaben oder Kosten.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon unabhängig können Sie jederzeit Projektskizzen vorlegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie
- Forschungseinrichtungen,
- Hochschulen,
- die Berufsakademie Sachsen,
- Kammern,
- Verbände,
- freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie
- sonstige Technologiemittler und Unternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen ein Vorhabens- und Finanzierungskonzept vorlegen, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und deren angestrebte Auswirkungen auf Ihre Innovationsstärke beziehungsweise die beteiligten KMU beschreibt.