Landes-Technologieförderung – E – Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie Veranstaltungen durchführen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von
- Veranstaltungen in Sachsen mit dem Ziel der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft sowie
- Veranstaltungen in Sachsen, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern und nationale und internationale Kapitalgeber auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen.
Als Veranstaltungsformate kommen Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen in Frage.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 pro Veranstaltung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Verfahrensstufe können Sie laufend Projektskizzen einreichen. Werden diese positiv bewertet, werden Sie von der Bewilligungsstelle aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Richten Sie diesen Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder
- sonstige Organisationen der Wirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Veranstaltungen im Freistaat Sachsen durchführen.
- Sie müssen sich verpflichten, den Zuschussbedarf durch eigene Einnahmen wie Teilnahmegebühren oder Sponsoring zu reduzieren.