Landes-Technologieförderung – D – Patentverwertung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Patentverwertung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für die Leistungspakete der Bundesrichtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO).
Die Förderung erstreckt sich von der Identifizierung über die schutzrechtliche Sicherung bis zur Verwertung geeigneter Forschungsergebnisse.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Der Zuschuss für Schutzrechtsanmeldungen beträgt 25 Prozent der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als förderfähig anerkannten Ausgaben.
- Für die übrigen Leistungspakete erhalten Sie eine Förderung in Höhe der Festbeträge.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) und an das BMWK. Dem Förderantrag an die SAB legen Sie eine Kopie des Antrags an das BMWK bei.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der jeweilige Koordinator des Verbunds SachsenPatent.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Entscheidung des Freistaates Sachsen erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)