Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zum Patentschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für einzelne Angebote von Patentinformationszentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition zugutekommen.
Dazu gehören umfassende Informations- und Dienstleistungen zu gewerblichen Schutzrechten, zum Beispiel Informationen
- zu den Anmeldeverfahren,
- zum Schutzrechtsdaten- und Schutzrechtsmanagement,
- zur Schutzrechtsbe- und -verwertung,
- zu Durchsetzungsmöglichkeiten von Schutzrechten sowie
- zur Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens formgebunden an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die jeweiligen Träger der vom Deutschen Patent- und Markenamt als Kooperationspartner anerkannten Patentinformationszentren in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen einen aktuellen Kooperationsvertrag mit dem Deutschen Patent- und Markenamt nachweisen können.