Härtefallhilfen Energie für Unternehmen
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn die stark gestiegenen Energiepreise Ihr kleines oder mittleres Unternehmen wirtschaftlich besonders hart treffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss (Härtefallhilfe) erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie besonders von den Energiepreissteigerungen betroffen sind.
Sie erhalten die Förderung für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas und Fernwärme) sowie für nicht leitungsgebundene Energieträger.
Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses für die Härtefallhilfe 2022 beträgt
- bei leitungsgebundenem Erdgas und Fernwärme ein Zwölftel des Jahresverbrauchs des Kalenderjahres 2022 multipliziert mit dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2022 und
- bei allen anderen Energieträgern zwei Zwölftel des Jahresverbrauchs des Kalenderjahres 2022 multipliziert mit dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2022.
Die Höhe des Zuschusses für die Härtefallhilfe Plus 2022 beziehungsweise 2023 beträgt normalerweise
- 80 Prozent der Energiemehrkosten (Verbrauch im Leistungszeitraum multipliziert mit der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Kalenderjahres des Leistungszeitraums und dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2021).
Sie können insgesamt höchstens EUR 100.000 erhalten.
Die Bagatellgrenze je Energieträger liegt bei EUR 2.500.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank.
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:
- Härtefallhilfe 2022 und Härtefallhilfe Plus für das Jahr 2022: bis zum 30.6.2023
- Härtefallhilfe Plus für das Jahr 2023: bis zum 31.1.2024
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Härtefallhilfe 2022: Die Energiepreise für den in 2022 jeweils verbrauchten Energieträger müssen mindestens das Dreifache im Vergleich zu 2021 betragen.
- Härtefallhilfe Plus 2022 beziehungsweise 2023: Die Energiepreise für den in 2022 jeweils verbrauchten Energieträger müssen mindestens das Doppelte im Vergleich zu 2021 betragen.
- Verbundene Unternehmen dürfen nur einen gemeinsamen Antrag stellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, gegen die die Europäische Union (EU) Sanktionen verhängt hat,
- öffentliche Unternehmen,
- Kredit- und Finanzinstitute,
- Kraftstoffe für Fahrzeuge.