Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (RIGA) – Gewerbliche Wirtschaft
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen oder gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) und gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. Die Maßnahmen stärken die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft und schaffen oder sichern Dauerarbeitsplätze und dauerhaft Ausbildungsplätze.
Wenn Sie ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, können Sie für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:
- die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten,
- die Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte,
- eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses,
- der Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist. Bei kleinen Unternehmen ist dies, einschließlich des Erwerbs einer Betriebsstätte, durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte möglich;
- die Modernisierung des Produktionsprozesses sowie
- Umweltschutzmaßnahmen, die über das vorgeschriebene Maß hinausgehen.
Wenn Sie ein Großunternehmen sind, können Sie für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
- der Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist,
- Umweltschutzmaßnahmen, die über das vorgeschriebene Maß hinausgehen sowie
- unter bestimmten Voraussetzungen Investitionsvorhaben von KMU.
Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung können Sie auch Unterstützung bei Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen erhalten.
Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.
Die Beihilfehöchstgrenze beträgt je nach Fördergebiet für kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent sowie große Unternehmen bis zu 25 Prozent.
Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung in Forschungsinfrastrukturen erhalten Sie eine Förderung von bis zu 50 Prozent.
Bei Vorhaben, deren Ausgaben im Antrag mit weniger als EUR 100.000 angegeben werden, können Sie mit Ihrem Vorhaben ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsstelle) starten. Das gilt nicht für notifizierungspflichtige Vorhaben. Bei Ausgaben ab EUR 100.000 müssen Sie vor Beginn grundsätzlich erst die Genehmigung der SAB abwarten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus, die förderfähige Investitionsvorhaben in Sachsen durchführen.
Sie können als gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung eine Förderung erhalten, wenn Sie nicht zum Hochschulbereich zählen.
Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 Prozent Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind, werden nicht gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen im Rahmen Ihres Vorhabens Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern. Dabei müssen Sie die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöhen. Alternativ kann der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigen.
- Die Arbeitsplätze müssen für mindestens 5 Jahre erhalten und besetzt bleiben.
- Sie müssen das Vorhaben innerhalb von 3 Jahren durchführen.
- Sie erhalten die Förderung nur, wenn das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen unmittelbar und auf Dauer erhöht wird („Primäreffekt“).
- Ihr Unternehmen oder Ihre Investitionen müssen einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten.
- Das Investitionsvolumen muss bei Ihrem Vorhaben in den Landkreisen mindestens EUR 50.000 betragen, in allen anderen Fällen mindestens EUR 70.000.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen durch subventionsfreie Eigenbeiträge erfolgen, bei mindestens 10 Prozent Eigenmitteln.
- Soweit nicht anders geregelt, gelten für Ihre Investition die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe.
- Für Vorhaben im Bereich Tourismus müssen Sie weitere Bedingungen erfüllen.
Für bestimmte Branchen gelten Ausschlüsse und Fördereinschränkungen.