Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe – RL-PsySu)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben durchführen, die psychisch kranken oder suchtkranken Menschen helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen für psychisch kranke, suchtkranke, psychisch behinderte Menschen sowie Menschen, die von psychischer Krankheit oder Behinderung oder von Suchtkrankheit bedroht sind.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe sowie Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen im psychiatrischen Bereich.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei überregionalen Vorhaben bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag 2 Monate vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Sie können über diese Richtlinie vorerst keine Förderung im Bereich „Gemeindepsychiatrische Versorgungssysteme erhalten und weiterentwickeln“ bekommen. Alternativ können Sie eine Förderung über die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung erhalten.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung, die sie für die Aufgabe qualifizieren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller eine fachlich fundierte Konzeption vorlegen.
- Ihr Eigenanteil als Antragstellerin und Antragsteller an der Finanzierung liegt bei mindestens 10 Prozent.
- Bei regionalen Vorhaben muss der zuständige Landkreis beziehungsweise die zuständige kreisfreie Stadt weitere 10 Prozent der Finanzierung übernehmen.