Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz sowie
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine höhere Förderung erhalten.
Projektvorschläge der Kommunen durchlaufen eine mehrstufige Bewertung durch die zuständigen Landkreise, die Stadt Leipzig, die Landesdirektion Sachsen sowie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Prozess wird durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) begleitet.
Projekte durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Forschungs- und Kultureinrichtungen und Unternehmen in Beteiligung Sachsens werden über eine Projektliste pro Revier in die Auswahl aufgenommen.
Wenn Ihr Antrag als förderwürdig und förderfähig eingestuft wird, richten Sie ihn bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im Rahmen des Online-Antragsverfahrens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- Landkreise,
- andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen,
- andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen,
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- Forschungs- und Kultureinrichtungen und
- Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens.
Sie führen das Projekt in Regionen des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers im Land Sachsen (Sächsische Braunkohlereviere) durch.
Ihr Projekt muss in den Fördergebieten einen Beitrag zur Strukturentwicklung leisten durch
- die Schaffung und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur beziehungsweise Steigerung der Attraktivität der Wirtschaftsstandorte
Für Ihr Projekt als kommunale Körperschaften mit Ausgaben von mehr als EUR 1 Million muss eine gemeindewirtschaftliche Stellungnahme vorliegen.
Sie müssen eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beifügen.
Bei Baumaßnahmen, bei denen die Förderung von Bund und Land EUR 1 Million (beziehungsweise EUR 1,5 Million bei Baumaßnahmen kommunaler Körperschaften) übersteigt, müssen Sie die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung hinzuziehen.
Sie führen das Vorhaben zusätzlich durch.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes sichern.