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Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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Summary
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31 March 2023
30 September 2023
31 March 2024
30 September 2024
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Sachsen
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben planen, die die Wirkung der demografischen Entwicklung abmildern und die Lebenslagen älterer Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.

Gefördert werden:

  • Projektträger, die 3 oder mehr geeignete natürliche Personen für eine Alltagsbegleitung vermitteln,
  • die Verstetigung der Tätigkeiten von Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und kreisfreien Städten von Sachsen,
  • regionale Pflegebudgets, die der Verbesserung der Versorgung und Teilhabe hilfsbedürftiger Menschen dienen,
  • überregionale, gemeinwohlorientierte Projekte und überregionale Interessenvertretungen in den Bereichen Altenhilfe und Altenarbeit sowie
  • wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen sowie für gesetzgeberische Regelungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter bis zu EUR 80,00 pro Monat als Aufwandsentschädigung; Projektträger erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Alltagsbegleiterin/Alltagsbegleiter von bis zu EUR 20,00 pro Monat,
  • Pflegekoordinatoren EUR 2.890 pro Monat als Pauschale für Personalausgaben für Tätigkeiten in einem Umfang von 40 Wochenstunden; pro Jahr ist die Förderung auf EUR 40.000 pro Antragstellerin/Antragsteller begrenzt,
  • regionale Pflegebudgets pauschal bis zu EUR 50.000 pro Kalenderjahr und Antragstellerin/Antragsteller,
  • überregionale Projekte und Interessenvertretungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personal- und Sachausgaben und
  • Modellvorhaben normalerweise bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Für Modellvorhaben werden in den themenspezifischen Förderbekanntmachungen jeweils Stichtage für die Antragstellung bekanntgegeben.

Anträge reichen Sie spätestens 3 Monate vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • als Projektträger für die Alltagsbegleitung: gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen,
  • für Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren und für regionale Pflegebudgets: die Landkreise und kreisfreien Städte,
  • als Projektträger für überregionale Projekte und Interessenvertretungen: gemeinnützige, überregionale Vereine und Verbände und
  • bei Modellvorhaben: natürliche und juristische Personen.

Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen umsetzen.

Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter und die zu begleitenden Menschen müssen ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Förderfähige Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren müssen über einen geeigneten Abschluss, entsprechende fachliche Qualifikationen und über einschlägige Berufserfahrungen im Pflege- oder Sozialbereich verfügen.

Für regionale Pflegebudgets müssen Sie ein Projektkonzept vorlegen, in dem Sie die geplante Verwendung des Pflegebudgets darstellen.

Für überregionale Projekte und Interessenvertretungen müssen Sie eine Projektbeschreibung sowie eine Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben einreichen.

Eine Förderung von Modellvorhaben können Sie nur auf der Grundlage von themenspezifischen Förderbekanntmachungen beantragen.

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04 November 2023