Förderrichtlinie Klimaschutz – RL Klima/2014
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie klima- und energiepolitische Vorhaben in der Infrastruktur oder in Bauten der öffentlichen Hand umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei investiven und nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude.
Sie erhalten die Förderung für folgende Programmteile:
- Kommunales Energiemanagement (B. II. 1) sowie
- Initialberatungen zur Effizienten Mobilität beziehungsweise Kom. EMS Coaching Modul 1–3 (B. II. 3).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Für alle anderen Bereiche können Sie derzeit keine Förderung beantragen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,
- Verbandskörperschaften,
- gemeinnützige Organisationen sowie
- anerkannte Religionsgemeinschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Für investive Maßnahmen an öffentlicher Infrastruktur und öffentlichen Gebäuden erhalten Sie eine Förderung, wenn diese dem Allgemeinwohl dienen.
- Ihre Maßnahmen müssen die gesetzlichen Standards überschreiten oder, wenn derartige Standards nicht zur Verfügung stehen oder nicht verpflichtend sind (zum Beispiel für Baudenkmale), zu einer erheblichen Verbesserung der Energieeffizienz und zu einer erheblichen Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes führen.
- Konzepte, die Grundlage eines Komplexvorhaben sind, dürfen zur Antragstellung höchstens 5 Jahre sein.
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.