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Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen – FRL RegIn/2021

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen
Arts, Culture and Heritage Community Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie besondere Projekte mit regionalem Charakter durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Initiativen, die für die Entwicklung der Regionen von besonderer Bedeutung und von erheblichem Interesse für Sachsen sind.

Sie bekommen die Förderung für Projekte in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, baukulturelles Erbe und innovatives Bauen.

Zudem können Sie eine Förderung für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In besonderen Fällen können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die Höhe der Förderung muss mindestens EUR 4.000 betragen und darf nicht über EUR 200.000 liegen.

Die Höhe der Förderung für Ihre laufende Tätigkeit wird im Einzelfall festgelegt.

Ihren Antrag stellen Sie bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Ein aktueller Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen wird im Internet veröffentlicht. Anträge für laufende Tätigkeiten können Sie jederzeit einreichen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und
  • für laufende Tätigkeiten juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
  • Die Förderung muss der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken in eng begrenzten Fällen dienen. Sie müssen vorrangig andere Förderprogramme in Anspruch nehmen.
  • Sie dürfen zur Durchführung der Maßnahme nicht gesetzlich verpflichtet sein.
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20 April 2023