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Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 – FRL Akzeleratoren

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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Summary
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For profit
Sachsen
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als sogenannter Akzelerator Start-ups in der Frühphase intensiv betreuen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie als wirtschaftlich tragfähiger Akzelerator, Start-ups in der Frühphase intensiv betreuen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Sie erhalten die Förderung für den Aus- und Aufbau von strukturierten und individuellen Unterstützungsangeboten, um Start-ups zu einer schnelleren Entwicklung und Marktreife zu verhelfen. Start-ups werden durch Auswahlverfahren in Start-up-Klassen aufgenommen, die das Leistungsangebot des Akzelerators für einen begrenzten Zeitraum von 3 bis 12 Monaten nutzen. Typische Leistungen sind unter anderem strukturierte Coachings, Mentoring, Vernetzung mit Investoren und mit Unternehmen der Zielbranchen.

Die Förderung ist in folgende 3 Module gegliedert:

  • Modul 1: Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren,
  • Modul 2: Ausbau bestehender Akzeleratoren oder Ausbau von Unterstützungseinrichtungen für Startups (zum Beispiel Co-Working Spaces, Hubs) zu einem Akzelerator (Anträge können derzeit nicht gestellt werden),
  • Modul 3: Anlauffinanzierung für Start-ups, die in das Programm eines Akzelerators aufgenommen sind, der nach dieser Förderrichtlinie gefördert wird (Anträge können derzeit nicht gestellt werden).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

In den Modulen 1 und 2 erhalten Sie 50 Prozent und in Modul 3 90 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben. Zusätzlich können Sie in Modul 2 indirekte Kosten in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben bekommen.

  • In Modul 1 können Sie EUR 900.000 als neuer Akzelerator erhalten.
  • In Modul 2 können Sie EUR 600.000 als bestehender Akzelerator erhalten.
  • In Modul 3 können Sie EUR 30.000 als Start-up erhalten.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Im Modul 1 ist ein wettbewerbliches Auswahlverfahren vorgeschaltet. Entsprechende Projektaufrufe werden im Internet veröffentlicht.

Für Modul 2 oder Modul 3 können derzeit keine Anträge eingereicht werden.

Eligibility

Fristen

Im Modul 1 reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.10.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Betreiber von Akzeleratoren, in Modul 1 mit mehrheitlich privaten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder Anteilseignerinnen und Anteilseignern,
  • Start-ups bis zu 3 Jahren nach der Gründung, die von einem nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerator betreut werden (Modul 3).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Als Akzelerator müssen Sie im Freistaat Sachsen tätig sein.

  • Modul 1:
    • Im wettbewerblichen Verfahren müssen Sie ein aussagekräftiges, verbindliches Konzept für den Aufbau und Betrieb eines Akzelerators vorlegen.
    • Ihr thematischer Schwerpunkt muss auf Technologien, Querschnittstechnologien, Branchen oder Geschäftsmodellen liegen, die von bereits im Freistaat Sachsen etablierten Akzeleratoren nicht oder nicht vorrangig adressiert werden.
    • Ihre Spezialisierung muss Bezug zum Forschungs- und Wirtschaftsumfeld am jeweiligen Standort haben und der Standort muss geeignet sein, um eine ausreichende Zahl an Start-ups im jeweiligen Spezialisierungsfeld zu akquirieren.
  • Modul 2:
    • Ihr Projekt soll dazu beitragen, das Leistungs- und/oder Netzwerkangebot als Akzelerator auszubauen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verbessern.
    • Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss gesichert sein.
    • Ihre geplante Maßnahme muss klar vom laufenden Betrieb und anderen Maßnahmen abgegrenzt sein.
    • Ihre Einrichtung muss seit mindestens 12 Monaten vor Antragstellung operativ tätig sein.
    • Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Sie mindestens 5 Start-ups betreut haben.
  • Modul 3:
    • Das Start-up muss gegründet sein und seinen Sitz im Freistaat Sachsen haben.
    • Als Start-up, das die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Tätigkeiten eines Akzelerators nutzt, müssen Sie funktionell und rechtlich unabhängig vom Betreiber beziehungsweise von der Betreiberin des Akzelerators sein.
    • Sie müssen eine gemeinsame Förderempfehlung des Betreibers beziehungsweise der Betreiberin des Akzelerators und eines Coaches/Mentors vorlegen.
    • Als Start-up müssen Sie mit technologieorientiertem oder wissensbasiertem Geschäftsmodell über ein Alleinstellungsmerkmal durch Technologieintensität und Neuigkeit verfügen.
    • Als Start-up haben Sie ein hohes Wachstumspotenzial und adressieren einen großen/spezifischen Markt oder verfügen bei einem wirkungsorientierten Ansatz (Impact-Gründungen) über ein Alleinstellungsmerkmal durch ein innovatives ökologisches oder soziales Geschäftsmodell.

Sie müssen den Nachhaltigkeitsansatz erfüllen.

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04 November 2023