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ESF-Vorhaben im Geschäftsbereich des SMK – A – Erhöhung der Abschlussquote von Schülern und Schülercamps

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen
Education, Skills Building and Training Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie benachteiligte Schülerinnen und Schüler unterstützen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei Maßnahmen zur Unterstützung schwacher oder benachteiligter sächsischer Schülerinnen und Schüler.

Sie erhalten die Förderung für außerschulische Bildungscamps zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenzen, Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft, zur individuellen Förderung und zur Erhöhung der Lernmotivation. Zur Unterstützung der Krisenbewältigung in Folge der COVID-19-Pandemie vermitteln Sie Wissen in den Bereichen Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Durch das Staatsministerium für Kultus können Stichtage für die Antragstellung festgelegt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Die Förderung für Vorhaben aus anderen Projektbereichen ist nicht mehr möglich.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie
  • rechtsfähige Personengesellschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie führen die Maßnahme außerschulisch in den mehrwöchigen Ferien durch. Die Maßnahme dauert auf die einzelne Teilnehmerin oder den einzelnen Teilnehmer bezogen maximal 10 Tage.

Ihre Maßnahmeninhalte zum Thema Umwelt- und Ressourcenschutz gehen über den Lehrplan hinaus.

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler

  • haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen oder besuchen eine Schule im Freistaat Sachsen,
  • besuchen mindestens die 7. Jahrgangsstufe,
  • erreichten im letzten Zeugnis einen Notendurchschnitt von 3,0 oder schlechter, verfügen über eine Empfehlung der Schule oder besuchen eine Förderschule.

Die Teilnehmergruppe soll sich aus mindestens 10 Schülerinnen und Schülern aus mindestens 2 Schulen zusammensetzen.

Sie führen die Maßnahme in Sachsen durch.

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20 April 2023