ESF Plus-Richtlinie Zukunft berufliche Bildung
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF+) Ihre Maßnahmen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Sie erhalten die Förderung für
- Vorhaben für eine zukunftsorientierte berufliche Bildung (Projektaufrufe Berufliche Bildung),
- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer und kreativer Angebote der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte Berufliche Bildung),
- Vermittlung von praxisrelevanten zusätzlichen Qualifikationen für Auszubildende (Zusatzqualifikation).
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die wissenschaftliche Begleitung der Projektaufrufe oder Einzelprojekte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bei
- Projektaufrufen sowie Einzelprojekten zur Beruflichen Bildung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- bei Maßnahmen zur wissenschaftlichen Begleitung bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- bei Zusatzqualifikations-Lehrgängen zur Fahrschulausbildung von Auszubildenden in Land-, Forst- und Hauswirtschaft EUR 760,00 je Lehrgangsteilnehmerin oder -teilnehmer, bei allen anderen Zusatzqualifikationen EUR 5,20 je Teilnehmerstunde.
Ihre Ansprechpartnerin für Beratung und Antragstellung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
- Reichen Sie Anträge für Projektaufrufe gemäß den Bekanntmachungen der SAB ein.
- Für Einzelprojekte der Beruflichen Bildung reichen Sie zunächst eine Projektskizze ein. Nach einer positiven Auswahlentscheidung der Jury richten Sie einen formgebundenen Antrag an die SAB.
- Anträge für Vorhaben der Zusatzqualifikation senden Sie an die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen wie Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei Projektaufrufen und Maßnahmen zur wissenschaftlichen Begleitung müssen Sie die Regelungen der jeweiligen Förderbekanntmachung beachten.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihrer Maßnahmen müssen ihren Hauptwohn-, Arbeits- oder Ausbildungsort in Sachsen haben.
- Die Projektlaufzeit muss normalerweise zwischen 4 und 36 Monate betragen.
- Ihre regionalspezifischen und bedarfsgerechten Vorhaben (Einzelprojekte) müssen die Inhalte aktuelle Herausforderungen der beruflichen Bildung darstellen.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihrer Maßnahme durchlaufen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und verfügen über einen Ausbildungsvertrag. Der Inhalt der Zusatzqualifikation steht in sachlichem Zusammenhang zur Ausbildung, darf aber nicht Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung sein.
- Darüber hinaus müssen Sie die Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie für die Förderperiode 2021 bis 2027 einhalten.