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ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – C – Schritt für Schritt

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen
Employment Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben beziehungsweise Fördermöglichkeiten bislang nicht erreicht werden konnten.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Stabilisierung der Persönlichkeit,
  • Aufbau und Verstetigung einer Tagesstruktur,
  • Entwicklung sozialer Kompetenzen,
  • Abbau von Wissensdefiziten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von mindestens 12 bis maximal 18 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahmen haben ihren Wohnsitz in Sachsen.
  • Ihr Vorhaben richtet sich an äußerst schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose im Alter von über 21 bis unter 58 Jahren, die mit den bisher zur Verfügung stehenden Maßnahmen bislang nicht erfolgreich erreicht werden konnten und bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt nur langfristig – voraussichtlich nicht in den nächsten 24 Monaten – zu erwarten ist.
  • Der Bedarf und die Zusätzlichkeit Ihrer Maßnahmen muss gegeben sein.
  • Sie müssen die Gestaltung Ihrer Maßnahme mit dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende abstimmen.
  • Sie beziehen bestehende regionale Netzwerke und Beratungsangebote in das Vorhaben ein.
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04 November 2023