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ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – Produktionsschulen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen
Education, Skills Building and Training Employment Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit.

Sie erhalten die Förderung für sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen, in denen der Lernprozess individuell im Zusammenhang mit realen Kundenaufträgen und für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen stattfindet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahmen haben ihren Wohnsitz in Sachsen.
  • Sie erreichen mit Ihrer Maßnahme junge Menschen (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
  • Sie müssen ein Konzept für die Einrichtung geeigneter Instrumente zur Wahrung der Marktneutralität vorlegen.
  • Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach.
  • Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen.
  • Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten.
  • Sie bestätigen die Zusätzlichkeit (Nachrangigkeit) Ihres Vorhabens .
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04 November 2023