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ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
R&D and Higher Education
Sachsen
Employment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie Fachkräfte aus MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)-Fachbereichen in Ihrem Unternehmen binden und fördern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Fachkräfte zur Stärkung der Innovationskraft Ihres Unternehmens.

Sie erhalten die Förderung für

  • „MINT-Fachkräftebindung“: Innovationsassistentinnen und -assistenten, InnoManagerinnen und -Manager und Transferassistentinnen und -assistenten
    • Innovationsassistentinnen und -assistenten bringen Wissen bei Ihrem Vorhaben mit innovativem Charakter zur Anwendung und stärken so Ihre Wettbewerbsfähigkeit;
    • InnoManagerinnen und InnoManager beschäftigen sich mit dem strategischen Innovationsmanagement in Unternehmen und tragen zu Prozess- und Organisationsinnovationen bei;
    • Transferassistentinnen und Transferassistenten werden an Transferstellen der Hochschulen oder Technologiemittlern eingesetzt und bereiten Wissen gezielt für Ihr Unternehmen auf.
  • „MINT-Fachkräfteentwicklung“: InnoTeam
    • Ein InnoTeam beschäftigt sich gemeinsam der Entwicklung oder Verbesserung von innovativen und technologieorientierten Produkten oder Verfahren. Dabei steht die Zusammenarbeit in Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung im Vordergrund.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung für die „MINT-Fachkräftebindung“ beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, die bis zu

  • EUR 70.000 pro Jahr für bis zu 36 Monate bei Innovationsassistentinnen und -assistenten,
  • EUR 85.000 pro Jahr für bis zu 30 Monate bei InnoManagerinnen und -Manager und
  • EUR 90.000 pro Jahr für bis zu 48 Monate bei Transferassistentinnen und -assistenten

betragen dürfen.

Die Höhe der Förderung für die „MINT-Fachkräfteentwicklung“ beträgt

  • bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung
    • für große Unternehmen 35 Prozent,
    • für mittlere Unternehmen 45 Prozent,
    • für kleine Unternehmen 55 Prozent,
    • für Hochschulen und Forschungseinrichtungen 90 Prozent,
  • bei Vorhaben der industriellen Forschung
    • für große Unternehmen 60 Prozent,
    • für mittlere Unternehmen 70 Prozent,
    • für kleine Unternehmen 75 Prozent,
    • für Hochschulen und Forschungseinrichtungen 90 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten.

Wenn Sie als Projektkoordinatorin oder Projektkoordinator agieren, erhalten Sie einen Aufschlag von 5 Prozentpunkten.

Reichen Sie Ihren Antrag für Innovationsassistentinnen und -assistenten, InnoManagerinnen und -Manager und Transferassistentinnen und -assistenten vor Beginn des Vorhabens über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank ein.

Das Antragsverfahren für InnoTeams ist 2-stufig. Reichen Sie jederzeit Ihre Projektskizze und nach Aufforderung Ihren Förderantrag über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt für

  • Innovationsassistentinnen und -assistenten oder InnoManagerinnen und -Manager sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Im Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind auch große Unternehmen antragsberechtigt;
  • Transferassistentinnen und -assistenten sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, sonstige Technologiemittler sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen;
  • InnoTeams sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft und der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Im Verbund können auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen Förderanträge stellen.

Die Förderung der „MINT-Fachkräftebindung“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr neu eingestelltes Personal wird auf einer neu geschaffenen Stelle eingesetzt und ersetzt kein anderes Personal. Innovationsassistentinnen und -assistenten müssen Sie unbefristet einstellen.
  • Ihr neu eingestelltes Personal darf in den vergangenen 6 Monaten nicht von sich aus eine Beschäftigung in Sachsen gekündigt haben.
  • Der Arbeitsplatz befindet sich im Freistaat Sachsen.
  • Die Dauer der Beschäftigung beträgt mindestens 12 Monate. Sie dürfen eine branchenübliche Probezeit vereinbaren.
  • Sie dürfen normalerweise gleichzeitig bis zu 2 Innovationsassistentinnen und -assistenten oder Transferassistentinnen und -assistenten beschäftigen, aber nur eine InnoManagerin oder einen InnoManager.
  • Innovationsassistentinnen und -assistenten verfügen über einen Abschluss von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik. Sie müssen den letzten qualifizierenden Abschluss innerhalb der vergangenen 5 Jahre vor Beschäftigungsbeginn erworben haben. Eine Tätigkeit an einer Hochschule verlängert diesen Zeitraum um bis zu 5 Jahre.
  • InnoManagerinnen und -Manager verfügen über eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie.
  • Transferassistentinnen und -assistenten haben eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie. Sie verfügen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler.

Die Förderung der „MINT-Fachkräftebindung“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr neu eingestelltes Personal ersetzt kein anderes Personal.
  • Der Arbeitsplatz befindet sich im Freistaat Sachsen.
  • In Ihrem InnoTeam kooperieren mindestens 1 kleines oder mittleres Unternehmen oder mindestens 1 Hochschule oder Forschungseinrichtung.
  • Ihr InnoTeam besteht aus 3 bis 12 Personen.
  • Die Mitglieder besitzen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie.
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20 April 2023