Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum (Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur – RL öTIS/2019)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie das regionale Trinkwassernetz stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Investitionen zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in ländlichen Gebieten.
Sie erhalten die Förderung für die erstmalige Errichtung und die Erweiterung von Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, um Grundstücke an eine öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen, die bisher über keinen Anschluss verfügen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, normalerweise jedoch höchstens EUR 20.000 je neu anzuschließendem Grundstück. Ist die Maßnahme aufgrund klimatischer Entwicklungen oder örtlicher Gegebenheiten unbedingt erforderlich, kann die Förderung auf EUR 40.000 erhöht werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von gesonderten Aufrufen des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts als Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserversorgung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
- Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, vor allem in Orten, die einen Anschlussgrad von weniger als 90 Prozent aufweisen. Die Gebietskulisse können Sie im Internet abrufen.