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Digitalisierung im Gesundheitswesen (eHealthSax)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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Summary
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31 March 2023
31 March 2024
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Sachsen
Community Development Health, Justice and Social Welfare Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie digitale Anwendungen im Gesundheitsbereich planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert patientenorientierte Anwendungen und sektorenübergreifende Dienstleistungen, die die medizinische Versorgung mittels digitaler und telemedizinischer Lösungen verbessern und den alltagsüblichen elektronischen Kommunikationswegen anpassen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen,
  • Digitale Ertüchtigung von Krankenhäusern sowie
  • Modellvorhaben, insbesondere innovative Wettbewerbe, regionale Pilotprojekte oder strukturierte Prozesse zur Stärkung der gemeinsamen Verantwortung aller gesundheitlichen Akteure.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Zuschuss für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und für telemedizinische Anwendungen sowie für Modellvorhaben beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses für die Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur hängt von den im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Der Zuschuss für Modellprojekte beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Förderantrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Beachten Sie folgende Antragsfristen:

  • für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und für telemedizinische Anwendungen bis zum 31.3. eines Jahres,
  • für die Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur bis zum 28.2. eines Jahres,
  • für Modellvorhaben werden die Stichtage im Rahmen von themenspezifischen Aufrufen bekannt gegeben.
Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und für telemedizinische Anwendungen: an der medizinischen Versorgung beteiligte Träger von Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens sowie Sozialversicherungsträger,
  • für die Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur: Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommen wurden und die nicht von § 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes umfasst sind, sowie
  • für Modellvorhaben: natürliche und juristische Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
  • Für Maßnahmen ab EUR 100.000, bei kommunalen Körperschaften ab EUR 1.000.000, dürfen Sie das Vorhaben nicht vor Bewilligung beginnen.
  • Liegen die Ausgaben für Maßnahmen darunter, können Sie das Vorhaben ab Antragstellung beginnen. Hier gilt das Datum des Posteingangs bei der Bewilligungsstelle.
  • Ihre Förderung muss im Einzelfall mindestens EUR 2.500, bei kommunalen Körperschaften mindestens EUR 10.000 betragen.
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04 November 2023