Clusterförderung
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie ein Netzwerk für strategische Kooperationen haben oder eines gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert den Aufbau und Ausbau strategischer Kooperationen zwischen sächsischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologie-, Gründer- und Innovationszentren, Kammern und Verbänden.
Als neues oder auch bestehendes Netzwerk erhalten Sie die Förderung für
- eine bis zu 3 Jahre umfassende Initiierungsphase neuer Netzwerke oder Projekte zum Ausbau bestehender Kooperationsnetzwerke,
- die gemeinsamen überbetrieblichen Aktivitäten in langfristig angelegten Innovationsclustern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für Kooperationsnetzwerke bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 200.000 in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren je neu initiiertem Netzwerk oder je Projekt eines bestehenden Netzwerks,
- für Innovationscluster bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 5 Millionen (in Ausnahmefällen bis zu EUR 7,5 Millionen),
- für Investitionen des Trägers in C-Fördergebieten gemäß GRW-Koordinierungsrahmen bis zu 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn des Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Clusterförderung“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Träger von Netzwerken. Der Träger ist eine eigene juristische Person, in der mindestens 5 Partner zusammengeschlossen sind, davon mindestens 3 kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Weitere Partner können zum Beispiel Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Verbände sein.
Sie setzen in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel ohne Anteil öffentlicher Fördermittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ein.
Ihr bestehendes Netzwerk ist nur antragsberechtigt, wenn Sie die Grundfinanzierung der Netzwerktätigkeit ohne öffentliche Förderung sicherstellen können.
Es handelt sich um ein neues Projekt, das der Weiterentwicklung oder Internationalisierung des Netzwerks dient.
Nicht gefördert werden
- Projekte, die maßgeblich durch Forschungseinrichtungen mit staatlicher Grundfinanzierung finanziert werden,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.