|GRANTWAY
EN

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Share
Favorite
Feedback
Summary
-
-
-
-
Public sector
Sachsen
Education, Skills Building and Training Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Orientierung.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Fördergegenstand 1: Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO),
  • Fördergegenstand 2: Projektdurchführung von „komm auf Tour“,
  • Fördergegenstand 3: „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und
  • Fördergegenstand 4: Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Fördergegenstand 1 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 90.000,
  • Fördergegenstand 2 bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 30.000,
  • Fördergegenstand 3 pauschal EUR 13.000,
  • Fördergegenstand 4 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 135.000.

Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Fördergegenstand 1, Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO):
    • Die Tätigkeit in Ihren Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung muss alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der jeweiligen Region umfassen.
    • Die in den Regionalen Koordinierungsstellen für Berufliche Orientierung arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können; eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss.
  • Fördergegenstand 2, Projektdurchführung von „komm auf Tour“:
    • Ihr Projekt muss sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8 von Förderschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind ausgenommen), Oberschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien sowie berufsbildenden Schulen richten.
  • Fördergegenstand 3, „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“:
    • Ihr Vorhaben muss sich an Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 der allgemeinbildenden Schulen und an die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen richten.
  • Fördergegenstand 4, Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen:
    • Die als Koordinatorin und Koordinator arbeitenden Personen müssen fachlich qualifiziert sein und eine geeignete Berufsqualifikation vorweisen können – eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise mit Ausbilderschein) oder einem Fach- oder Hochschulabschluss. Sie müssen auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen arbeiten.
Learn more or apply
All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023