Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Kurztext
Wenn Sie Umbaumaßnahmen planen, die den speziellen Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Eigentümerin und Eigentümer oder Mieterin und Mieter bei Maßnahmen, mit denen gemieteter und selbstgenutzter Wohnraum an die speziellen Bedürfnisse von in ihrer Mobilität eingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohnern angepasst wird.
Die Förderung erhalten Sie für erforderliche Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für in ihrer Mobilität eingeschränkte Bewohnerinnen und Bewohner oder für im Haushalt lebende, in ihrer Mobilität eingeschränkte Angehörige zu ermöglichen oder zu verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 8.000 und bei rollstuhlgerechtem Umbau maximal EUR 20.000.
Beziehen Sie persönlich oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses sowie
- gegenwärtige oder zukünftige, bereits vertraglich gebundene Mieterinen und Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses.
Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen Sie sich an den technischen Regeln des Kapitels 5 der DIN 18040-2 orientieren. Können Sie das Ziel Ihres Vorhabens durch alternative Maßnahmen einfacher erreichen, können Sie dafür eine Förderung erhalten.
Sie selbst oder eine in Ihrem Haushalt lebende Angehörige oder ein Angehöriger müssen voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität eingeschränkt sein. Sie müssen glaubhaft machen, dass die Wohnraumanpassung aufgrund Ihrer Einschränkungen notwendig ist.
Der betreffende Wohnraum darf bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten. Diese richten sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und nach den Eigentumsverhältnissen.
Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss trotz der Einschränkung der Mobilität möglich sein.
Ihre geplanten Maßnahmen müssen geeignet sein, die bestehenden Nutzungseinschränkungen des Wohnraums zu beseitigen. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung der zuständigen Stelle.
Als Mieterin oder Mieter müssen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen einholen. Außerdem müssen Sie eine Erklärung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen, dass bei Ihrem Auszug ein Rückbau der geförderten Umbaumaßnahmen nicht erforderlich ist.