Investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Kurztext
Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS).
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung einer ÜBS (Bau und Ausstattung),
- den Ausbau einer ÜBS (Erweiterungsbau und Ausstattung),
- die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer ÜBS (Umbau, Substanzverbesserung und Anpassung der Ausstattung an den technischen Standard, an Lehrplanvorgaben, an fachliche Neuausrichtung und an örtliche Konzentration) sowie
- die Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in zweifacher Ausfertigung an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und
- juristische Personen des öffentlichen Rechts,
die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen für Ihr Vorhaben Eigenmittel in Höhe von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
- Bitte beachten Sie folgende Bindungsfristen:
- bei Bauinvestitionen grundsätzlich 25 Jahre,
- bei kleineren Maßnahmen mindestens 10 Jahre,
- bei Ausstattungsinvestitionen grundsätzlich 5 Jahre.