Förderung von innovativen Projekten zur Unterstützung der dualen Ausbildung
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Kurztext
Wenn Sie innovative Projektideen verwirklichen wollen, um jungen Menschen eine qualifizierte Erstausbildung zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Ihre innovativen ausbildungspolitischen Vorhaben zur Stärkung der dualen Berufsausbildung.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Projekte
- zur Erprobung neuer ausbildungspolitischer Ansätze oder zur Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung,
- zur Verbindung von Schule und Wirtschaft,
- zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Ausbildungsmarkt,
- zur effizienten Gestaltung der Zusammenarbeit aller an der Ausbildung Beteiligten,
- zur Attraktivitätssteigerung von MINT-Berufen oder sogenannten Mangelberufen,
- im Bereich Digitalisierung in der dualen Ausbildung,
- zur Gewinnung von jungen Menschen, die ihr Studium abbrechen wollen oder abgebrochen haben,
- an denen ein besonderes ausbildungspolitisches Interesse des Landes besteht.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für maximal 3 Jahre.
Ihren formlosen Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als
- Körperschaft des öffentlichen Rechtes,
- rechtsfähiger Verein,
- gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts im Sinne der Abgabenordnung,
- Unternehmen, das dem staatlichen Bildungsauftrag zuzuordnen ist, und
- Trägerkooperation.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als privatrechtlich organisierte Träger müssen Sie grundsätzlich gemeinnützig sein.
- Als Trägerkooperation müssen Sie eine gültige Kooperationsvereinbarung vorlegen und besondere Zuwendungskonditionen auch für Dritte erfüllen.
- Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
- Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer Stellen müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.