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Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)

saarland.innovation&standort e.V. (saaris)

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For profit
Saarland
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie sich als Existenzgründerin oder Existenzgründer oder bei einer Unternehmensübernahme im Saarland beraten lassen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Saarland unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder Betriebsübernehmerin und Betriebsübernehmer vor oder innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung oder Betriebsübernahme.

Sie bekommen die Förderung, wenn Sie sich zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen im Rahmen von Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen im gewerblichen und im freiberuflichen Bereich beraten lassen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • normalerweise 70 Prozent des förderfähigen Tageshonorars,
  • bei Beratungen im Handwerk 75 Prozent,
  • bei Gründungs- und Übernahmevorhaben von Frauen oder Migrantinnen und Migranten 80 Prozent des förderfähigen Tageshonorars,

jedoch höchstens EUR 800,00 für ein Tageshonorar.

Vor Gründung beziehungsweise Übernahme können Sie den Zuschuss für 10 Tagewerke erhalten. Lassen Sie sich als Frau oder Migrantin und Migrant beraten, können Sie für 12 Tagewerke einen Zuschuss erhalten.

Innerhalb der ersten 24 Monate nach Gründung oder Übernahme können Sie erneut für 10 Tagewerke, als Frau oder Migrantin und Migrant für 12 Tagewerke, einen Zuschuss erhalten.

Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn der Beratung bei dem saarland.innovation&standort e.V. (saar.is). Der Verein unterstützt Sie auch bei der Wahl der Beraterin oder des Beraters.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personrn mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung im Saarland vor erfolgter Existenzgründung oder Übernahme beziehungsweise vor Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
  • natürliche Personen beziehungsweise die von ihnen betriebenen Unternehmen mit Wohn- und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung im Saarland, die vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen,
  • natürliche Person, die sich an einem Unternehmen im Saarland beteiligen will, wenn sie mindestens 15 Prozent der Kapitalanteile übernehmen werden und sie nach der Übernahme Geschäftsführungsbefugnisse besitzen werden sowie
  • Unternehmen innerhalb von 24 Monaten nach der Unternehmensgründung oder Übernahme.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Beratung darf erst nach Antragstellung und Abschluss des Beratervertrags beginnen.
  • Die Beratungsleistung muss von einem Mitglied der Saarland Offensive für Gründer (SOG-Netzwerk) empfohlen werden.
  • Die betriebswirtschaftliche Beratung muss im Vordergrund stehen.

Nicht gefördert werden unter anderem

  • Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
  • die Ausarbeitung von Verträgen und Angeboten,
  • Jahresabschlüsse und Buchführungsarbeiten,
  • die Erarbeitung von Software, inklusive Homepage, und Werbematerial,
  • Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten,
  • Tätigkeiten des laufenden Geschäftsbetriebes einschließlich des Managements auf Zeit sowie
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind außerdem unter anderem Beratungen zu Gründungen und Übernahmen in den Bereichen Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchprüfung, rechtsanwaltliche Betätigung sowie landwirtschaftliche Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur.

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04 November 2023