Fischereiförderung
Regierungspräsidium Tübingen
Kurztext
Wenn Sie in die ökologisch nachhaltige Entwicklung der Aquakultur und Fischerei sowie in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) investive Maßnahmen in eine ökologisch nachhaltige, ressourcenschonende, innovative, wettbewerbsfähige und wissensbasierte Aquakultur und Fischerei sowie in die Vermarktung und Verarbeitung.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Fischerei:
- Diversifizierung und Erschließung neuer Einkommensquellen,
- Unternehmensgründungen junger Fischer,
- Bestandserhaltungsmaßnahmen,
- Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes,
- innovative Vorhaben,
- Vorhaben zum Schutz und zur Entwicklung der aquatischen Fauna und Flora,
- Steigerung der Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels sowie
- Verarbeitung, Vermarktung und Direktverkauf der Fänge von Fischern.
Im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur bekommen Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:
- innovative Vorhaben,
- Investitionen in die Produktivität,
- die Gründung nachhaltiger Aquakulturkleinunternehmen durch neue Aquakulturproduzenten sowie
- Vorhaben zur Verbesserung von Tierschutz und Tiergesundheit.
Darüber hinaus fördert das Land Investitionen in Einrichtungen zur Verarbeitung der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Je nach Art Ihres Vorhabens bestehen Förderhöchstbeträge.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Tübingen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Binnenfischerei gemäß der KMU-Definition der EU,
- öffentliche Stellen und
- Verbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Wenn Sie Ihr Unternehmen höchstens 2 Jahre vor Antragstellung gegründet haben und dies auf eine erstmalige selbstständige Existenzgründung zurückgeht, müssen Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs nachweisen. Darüber hinaus müssen Sie die Wirtschaftlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen durch eine differenzierte Planungsrechnung (Investitionskonzept) nachweisen.
- Sie halten die vorgeschriebenen Zweckbindungsfristen ein. Diese beträgt für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre, für Maschinen und technische Geräte 5 Jahre.