Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV-Zusammenarbeit)
Regierungspräsidium Stuttgart
Kurztext
Wenn Sie als Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft oder des Garten-/Weinbaus ein innovatives Kooperationsprojekt zur Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung eines innovativen Kooperationsprojekts in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forstwirtschaft.
Sie erhalten eine Förderung für
- laufende Ausgaben der Zusammenarbeit sowie die Durchführung von Projekten Operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, in denen neue Prozesse, Produkte, Technologien, Methoden und Dienstleistungen entwickelt und erprobt werden,
- Pilotprojekte außerhalb von Operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, die im Bereich der Forstwirtschaft und im Bereich von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Erprobung neuer Produkte, Technologien, Verfahren, Konzepte und Dienstleistungen vor der allgemeinen Einführung oder Umsetzung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Machbarkeit, der Optimierung, der Akzeptanz, der Marktreife und des Marktpotenzials durchgeführt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses für Projekte von OGs der EIP hängt von der Maßnahme ab und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe des Zuschusses für Projekte außerhalb von OGs der EIP beträgt 40 Prozent der Investitionen, 75 Prozent der Kosten für die laufenden Zusammenarbeit, Direktkosten der Projekte, projektbegleitende Studien, aber maximal EUR 500.000 je Projekt.
Das Antragsverfahren für Projekte von OGs der EIP ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein EIP-Auswahlgremium am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. In der 2. Stufe richten Sie nach Aufforderung Ihre vollständigen Antragsunterlagen an das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Ihren Antrag für Ihr Pilotprojekt außerhalb einer OG der EIP richten Sie an das zuständige Regierungspräsidium.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens rechtsfähige Operationelle Gruppen (OGs) sowie rechtsfähige Projektträger (natürliche und juristische Personen) mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Ihre OG besteht aus mindestens 2 Mitgliedern aus den folgenden Bereichen:
- Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaus und der Forstwirtschaft,
- Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaus, des Weinbaus und der Forstwirtschaft,
- Beratungsunternehmen und -organisationen,
- Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen,
- Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen,
- öffentliche Einrichtungen.
Für Ihr Projekt einer OG der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) finden Sie innovative Lösungen für praktische land- und forstwirtschaftliche Fragen und Problemstellungen, die sich auf folgende Themenfelder konzentrieren:
- Schutz begrenzter Ressourcen, zum Beispiel Boden und Wasser,
- Auswirkungen des Klimawandels und die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an den Klimawandel,
- Ernährungssicherheit,
- im Besonderen der gesamte Bereich der Produktion tierischer Lebensmittel und die Herausforderung, diese am Tierwohl auszurichten.
Ihr Pilotvorhaben außerhalb von OGs der EIP führen Sie in Baden-Württemberg durch.
Sie treffen mit allen Mitgliedern eine Kooperationsvereinbarung.
Ihr Projekt hat Potenzial für Innovation und ist zur Antragsstellung in der Projektbeschreibung hinreichend konkretisiert.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Grundlagenforschung und alleinstehende Forschungsvorhaben,
- bestehende Cluster und Netzwerke, die in der Cluster-Datenbank Baden-Württemberg eingetragen sind,
- OGs oder rechtsfähige Projektträger in Schwierigkeiten,
- OGs oder rechtsfähige Projektträger, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben.