Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen in der Energiekrise (Härtefallhilfen KMU Energie – Hessen)
Regierungspräsidium Kassel
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen durch gestiegene Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Ihrer Existenz bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler mit Finanzmitteln des Bundes bei der Bewältigung von Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Zuschuss entspricht Ihren Mehrkosten für die Energiekostensteigerungen des Jahres 2022 im Vergleich zu 2021, bis zur Höhe des negativen EBITDA ( Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization ) und maximal EUR 200.000 je Unternehmen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000.
Haben Sie Kosten für prüfende Dritte, die Sie im Rahmen der Antragstellung beauftragen, erhalten Sie dafür pauschal EUR 250,00.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Antragsportal ein. Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungspräsidium Kassel.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen von einer energiekostenbedingten besonderen Härte betroffen sein. Das ist der Fall, wenn
- sich Ihre Energiekosten im Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht haben,
- für diesen Zeitraum ein Verlust in Form eines negativen Ergebnisses vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (negatives EBITDA) vorliegt und
- Ihre Energiekosten in 2022 mindestens 6 Prozent Ihres Umsatzes betragen haben.
- Sie müssen versichern, dass Ihre Existenz zum Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung der Härtefallhilfe gesichert erscheint und Sie im Jahr 2023 keine betriebsbedingten Kündigungen geplant haben.
- Als Freiberuflerin und Freiberufler müssen Sie die gewerbliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
Nicht gefördert werden unter anderem
- Unternehmen, die durch die Härtefallfondshilfe eines anderen Bundeslandes entschädigt werden,
- Unternehmen, die einen Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten haben,
- öffentliche Unternehmen,
- Energieversorgungsunternehmen sowie
- Kredit- und Finanzinstitute.