Förderrichtlinie Berufliche Bildung
Regierungspräsidium Kassel
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung von Ausbildung und beruflicher Bildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen für Jugendliche und Beschäftigte aller Altersgruppen, die der Verbesserung der Ausbildung und der beruflichen Bildung dienen.
Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage folgender Einzelbestimmungen:
- Ausbildungsplatzförderung,
- Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler,
- Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge,
- Aufstiegsprämie,
- Projekte der beruflichen Bildung,
- Wirtschaft integriert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche „Ausbildungsplatzförderung“ und „Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Kassel.
Anträge für die „Aufstiegsprämie“ müssen Sie bei der jeweils zuständigen Kammer als Begleitstelle einreichen.
Für Vorhaben in den übrigen Förderbereichen richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres jeweiligen Vorhabens elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Regelungen der einzelnen Förderbereiche enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung.
- Bitte beachten Sie die Voraussetzungen der programmspezifischen Einzelregelungen.