Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler
Regierungspräsidium Kassel
Kurztext
Wenn Sie Ausbildungsplätze für Jugendliche in Hessen schaffen, die höchstens einen Hauptschulabschluss haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Schaffung von Ausbildungsstellen für junge Menschen, die die allgemeinbildende Schule nach der Klasse 9 mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen haben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt im 1. Ausbildungsjahr 50 Prozent und im 2. Ausbildungsjahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Ausbildungsbeginn in dem Jahr, in dem das Ausbildungsverhältnis begonnen wird, an das Regierungspräsidium Kassel.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (mit Ausnahme von Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe der Förderung sind Ausbildungsplatzsuchende, die mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG oder nach der HwO verfügen.
- Das Ausbildungsverhältnis muss im jeweiligen Kalenderjahr beginnen.
- Die Auszubildenden sind nicht mit Ihnen oder der Gesellschafterin oder dem Gesellschafter 1. oder 2. Grades verwandt oder verheiratet.
- Sie führen die Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Beruf durch.
- Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.