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Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)

Regierungspräsidium Kassel

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Summary
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31 March 2023
31 March 2024
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Public sector
Hessen
Education, Skills Building and Training Employment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Ausbildungsfähigkeit benachteiligter Menschen zu sichern und sie durch Qualifizierung zu einer eigenständigen Existenzsicherung zu befähigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung bei innovativen Vorhaben, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Menschen verbessert wird.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Ausbildungs- und Qualifizierungsvorbereitung (einschließlich gesundheitsfördernder Maßnahmen),
  • Ausbildung und Ausbildungscoaching in anerkannten Ausbildungsberufen,
  • Qualifizierungsprojekte zur Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung,
  • Weiterbildungsmaßnahmen für Personal der Landkreise und kreisfreien Städte in der fachlichen Verantwortung für die Zielgruppen sowie wissenschaftliche Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung der kommunalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Finanzierungsplan, den Sie mit Ihrem Antrag einreichen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57 ein. Sie können mit Ihrem Vorhaben vorzeitig zum 1.1. eines Jahres beginnen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Teilnehmende müssen ihren Erstwohnsitz in Hessen haben und selbst oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben.
  • Die Förderung erhalten Sie für folgende Zielgruppen:
    • schulmüde oder schulverweigernde Schulpflichtige im 10. Pflichtschuljahr, vor allem dann, wenn ihre Schulpflicht ruht,
    • benachteiligte noch nicht ausbildungsreife junge Menschen mit vielfachen Problemlagen und besonders hohem und langfristigem Förderbedarf,
    • benachteiligte ausbildungsreife Ausbildungsstellensuchende oder Ausbildungsabbrechende mit vielfachen Problemlagen und besonders hohem Förderbedarf,
    • Menschen mit privater Fürsorgeverantwortung wie Mütter, Väter, Alleinerziehende oder Pflegende ohne Berufsausbildung,
    • Menschen mit vielfachen Vermittlungshemmnissen (einschließlich gesundheitlicher Einschränkungen) für den allgemeinen Arbeitsmarkt,
    • Geringqualifizierte im vollumfänglichen oder ergänzenden Leistungsbezug nach den Sozialgesetzbüchern,
    • Personal der Landkreise und kreisfreien Städte in der fachlichen Verantwortung für die oben genannten Zielgruppen,
    • Migrantinnen und Migranten sowie Leistungsbeziehende des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit guter Bleibeperspektive.
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04 November 2023