Förderrichtlinie zur Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete in Hessen
Regierungspräsidium Gießen
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen möchten, durch die psychisch belastete Geflüchtete und auch in der Flüchtlingsbetreuung tätige Menschen unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Beratung und Betreuung für neu in Hessen angekommene, psychisch belastete und traumatisierte Geflüchtete sowie für die in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Menschen.
Gefördert werden
- Zentren für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten,
- ergänzende psychosoziale Betreuung in den (Erstaufnahme)einrichtungen für Geflüchtete des Landes Hessen,
- regionale psychosoziale Einzelmaßnahmen in Regionen mit besonderen Bedarfen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jährlich
- EUR 400.000 je psychosozialem Zentrum für Geflüchtete,
- EUR 25.000 je Einrichtung für ergänzende psychosoziale Betreuung und
- EUR 35.000 je regionale psychosoziale Einzelmaßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung VII.
Anträge auf Förderung regionaler psychosozialer Einzelmaßnahmen können jederzeit gestellt werden, Förderantrage für Zentren für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten und für ergänzende psychosoziale Betreuung in den (Erstaufnahme)einrichtungen reichen Sie bitte bis zum 31.10. des Vorjahres ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- fachlich geeignet sein und dies durch ein entsprechendes Konzept belegen,
- nachweisen, dass Sie qualifiziertes Personal beschäftigen,
- Referenzen über bisher geleistete Tätigkeiten vorlegen und
- über umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Beratung und Betreuung traumatisierter sowie psychisch belasteter Personen verfügen.
- Sie müssen eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.
- Bitte beachten Sie außerdem die für die jeweiligen Förderbereiche geltenden besonderen Voraussetzungen.