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MitSprache – Deutsch4U: Förderung niedrigschwelliger Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund

Regierungspräsidium Darmstadt

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hessen
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Hessen Vorhaben umsetzen, durch die neu Zugewanderte früh mit dem Spracherwerb beginnen können und gleichzeitig Unterstützung bei der Alltagsorientierung erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Erwerb beziehungsweise zum Ausbau von Deutschkenntnissen, wenn diese sich am Alltag, dem Bedarf und der Zielgruppe orientieren. Sie erhalten die Förderung für

  • niedrigschwellige Sprachkurse, die auch nach Zielgruppen differenziert sein können,
  • Angebote zur Alphabetisierung,
  • niedrigschwellige Sprachförderangebote jenseits von konventionellen Sprachkursen, zum Beispiel Sprachcafés, Sprachtreffs oder Tandemkurse, sowie für
  • begleitende Kinderbetreuung für Kinder von Teilnehmenden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt EUR 40,00 je Unterrichtsstunde von 45 Minuten bei einem Förderumfang von 300 Unterrichtsstunden pro Deutschkurs. Maximal erhalten Sie jedoch EUR 12.000 pro Kurs.

Für die kursbegleitende Kinderbetreuung können Sie eine Förderung in Höhe von bis zu EUR 8,00 pro Unterrichtsstunde erhalten.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Regierungspräsidium Darmstadt ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung niedrigschwelliger Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger in Hessen.

Die Zielgruppe Ihrer Kurse sollen vor allem erwachsene Asylbewerberinnen/Asylbewerber und Flüchtlinge sein, die bereits nach Landesaufnahmegesetz von den Kommunen aufgenommen wurden. Eine weitere Zielgruppe sind Menschen mit Migrationshintergrund, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Hessen aufhalten und die keinen Anspruch auf Förderung oder keinen Zugang zu Integrationskursen haben.

Ihre Kurse müssen von qualifizierten haupt- oder nebenamtlichen sowie ehrenamtlichen Lehr- beziehungsweise Fachkräften durchgeführt werden.

Sie müssen bei Antragstellung eine Kurskonzeption vorlegen.

Normalerweise müssen an Ihren Kursen mindestens 10 Personen teilnehmen.

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04 November 2023