Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen
Regierungspräsidium Darmstadt
Kurztext
Wenn Ihre Schule bauliche Maßnahmen plant, mit denen die negativen Folgen des Lärms am Verkehrsflughafen Frankfurt Main reduziert und Lernbedingungen verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei baulichen Schallschutz- und Belüftungsmaßnahmen an Ihrer Grundschule oder Schule mit Grundschulangebot. Die Schule muss in der Tagschutzzone 2 des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main liegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Ihren Antrag richten Sie bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger sowie sonstige Schulträger für die jeweiligen Schulen in sonstiger Trägerschaft (Ersatzschulen).
Die Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Grundschule oder Schule mit Grundschulangebot muss zum Stichtag 30.11.2014 in der Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs gelegen sein.
- Als Antragsteller müssen Sie in der Anlage zu dieser Richtlinie aufgeführt sein.