Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Regierungspräsidium Darmstadt
Kurztext
Wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr für junge Menschen in Hessen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Hessen durchführen möchten.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen des FSJ zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen sowie laufende Kosten,
- trägerübergreifende Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung zur Sicherung und Weiterentwicklung des FSJ in Hessen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sowie für laufende Kosten monatlich EUR 50,00 pro tatsächlich tätiger freiwilliger Person für längstens 18 Monate.
Ihren Antrag richten Sie als anerkannter Träger vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.9. für das laufende FSJ-Jahr an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Für die Förderung trägerübergreifender Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hessen oder als Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Freiwilligendienste Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die zu fördernde Einsatzstelle liegt in Hessen.
- Sie müssen gewährleisten, dass die Zusammenarbeit von Träger, Einsatzstelle und freiwilliger Person nach den Vorgaben des Jugendfreiwilligendienstegesetzes geregelt ist.
- Sie müssen eine diskriminierungsfreie und akzeptierende Grundhaltung haben und einen entsprechenden Umgang mit Vielfalt im Sinne der Grundsätze der Hessischen Antidiskriminierungsstrategie pflegen.