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Forstliche Förderung

Regierungspräsidium Darmstadt

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hessen
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben für eine leistungsfähige, klimaangepasste Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.

Sie erhalten die Förderung in den Bereichen

  • Erstaufforstung,
  • naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • forstwirtschaftliche Infrastruktur,
  • Kalamitäten (Regelung nach Bedarf).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte Beginn der Maßnahme über das Antragsportal beim Regierungspräsidium Darmstadt ein..

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts als Besitzerin oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, Gemeinschaftsforsten und Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.

Im Fall der Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse sind nach dem Bundeswaldgesetz anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie nach dem Bundeswaldgesetz als Forstbetriebsgemeinschaft anerkannt sind.
  • Grundlage für die Förderung der Erstaufforstung, einer naturnahen Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse sowie der forstwirtschaftlichen Infrastruktur ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Für den forstwirtschaftlichen Wegebau gelten zusätzlich die Bestimmungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
  • Sie müssen eine fachliche Stellungnahme einer forstfachlich oder naturschutzfachlich ausgebildeten Person vorlegen, die die forstfachliche Zweckmäßigkeit der beantragten Fördermaßnahme bestätigt (Ausnahme: forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse).
  • Sie müssen die geltenden Zweckbindungsfristen beachten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in der Hand von Bund oder Ländern befindet.

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04 November 2023