Förderrichtlinie digitales Rathaus (FöRdR)
Regierung von Unterfranken
Kurztext
Wenn Sie als bayerische Kommune Ihre Verwaltungsleistungen erstmals als Online -Dienste anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Digitalisierung Ihrer Verwaltungsleistungen.
Sie bekommen die Förderung für Beschaffungsmaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung von bisher nicht angebotenen Online -Diensten mit oder ohne Fachverfahren einschließlich Anbindung der Online -Dienste an das BayernPortal.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 20.000 je Gemeinde, Landkreis und Bezirk. Wenn Ihre Kommune dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen ist, erhöht sich der Fördersatz auf 90 Prozent.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Regierung von Unterfranken.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Online -Dienst, den Sie einführen, muss
- erstmalig digital angeboten werden,
- an die BayernID angebunden sein,
- in Ihren Online -Verfahren im BayernPortal verfügbar sein,
- die Nutzung der weiteren Basisdienste des BayernPortals (Postkorb, E-Payment ) ermöglichen, falls ein Rückkanal von der Verwaltung zum Nutzer sowie eine Bezahlmöglichkeit erforderlich sind,
- in einer für mobile Endgeräte optimierten Form angeboten werden.
- Insgesamt müssen Sie (einschließlich der bereits eingerichteten Online -Dienste) mindestens 20 Online -Dienste (Bezirke: mindestens 15) anbieten.