Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)
Regierung von Schwaben
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen, Organisation der Wirtschaft oder Kommune freiwillig und erstmalig ein anerkanntes umweltorientiertes Management einführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Projektträger und in Projektgruppen organisiertes Unternehmen, Organisation der Wirtschaft oder Kommune bei der Einführung von Umweltmanagement- und Ressoucenmanagement-Systemen.
Als Projektträger bekommen Sie die Förderung für die Organisation von Gruppen- und Einzelberatungen für die Projektteilnehmenden.
Als Projektteilnehmende bekommen Sie die Förderung für die
- erstmalige Einführung, Validierung, Zertifizierung beziehungsweise externe Prüfung eines umweltorientierten Managements (EMAS, ISO 14001, QuB, Ökoprofit) sowie für dessen einmalige Revalidierung beziehungweise Rezertifizierung,
- erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Ressourcenmanagements im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder Ökoprofit.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal
- für Sie als Projektträger EUR 3.000,
- für Sie als Teilnehmerin und Teilnehmer je nach Schwerpunkt des geförderten Umweltmanagementsystems zwischen EUR 2.000 und EUR 7.000,
- für Sie als Teilnehmerin und Teilnehmer je nach Schwerpunkt des geförderten Ressourcenmanagementsystems zwischen EUR 1.300 EUR und EUR 2.300.
Richten Sie bitte Ihren Antrag schriftlich vor Beginn des Projekts an die Regierung von Schwaben.
Ihr Antrag muss unter anderem eine Projektbeschreibung, Angaben zum Projektträger beziehungsweise den Teilnehmenden der Projektgruppe, ein Angebot des Beratungsunternehmens mit Zeit- und Kostenplan sowie einen Finanzierungsplan enthalten.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Rubrik „Verfahrensablauf“ im BayernPortal.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Projektträger und Projektteilnehmende.
Projektträger sind Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft (zum Beispiel Kammern, Verbände oder Innungen) und Kommunen.
Projektteilnehmende sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Organisationen der Wirtschaft sowie kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Die Förderung erfolgt im Rahmen von Projektgruppen unter Leitung eines Projektträgers. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere Akquise von Teilnehmenden, Auswahl und Beauftragung eines Beratungsunternehmens und Öffentlichkeitsarbeit.
- Eine Projektgruppe besteht aus mindestens 5 bis maximal 15 teilnehmenden Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft oder Kommunen.
- Den Erfolg der Beratungen müssen Sie als Projektträger für jeden Teilnehmenden der Projektgruppe nachweisen.