Härtefallfonds für Tierheime
Regierung von Oberfranken
Kurztext
Wenn Sie als Tierheim oder als tierheimähnliche Einrichtung durch die Entwicklung der Energiekosten in Ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Tierheim oder als tierheimähnliche Einrichtung in Bayern, wenn Sie durch die gestiegenen Energiekosten infolge der ausgefallenen Gaslieferungen aus Russland in Ihrer Existenz gefährdet sind.
Sie bekommen die Förderung als Ausgleich für Preissteigerungen für den gebäudebezogenen Verbrauch von Energie.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich durch eine Gegenüberstellung/Vergleichsberechnung der unter „normalen Verhältnissen“ getätigten Ausgaben für gebäudebezogenen Energieverbrauch im Vergleich zu den entsprechenden, im Jahr 2023 zu erwartenden beziehungsweise tatsächlich zu leistenden Ausgaben und beträgt 80 Prozent der nachgewiesenen Mehrausgaben.
Als Bezugsgröße („normale Verhältnisse“) wird normalerweise der mengenmäßige Energieverbrauch im Jahr 2022 mit den Preisen zu Beginn des Jahres 2022 herangezogen. Im Sonderfall kann die Bezugsgröße alternativ über Daten des Jahres 2021 ermittelt werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Regierung von Oberfranken.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sowie gemeinnützige Einrichtungen in Bayern, die dazu dienen, alten und kranken Tieren in der Regel bis zu ihrem Lebensende eine Heimat zu geben (insbesondere Gnadenhöfe, Tierasyle, Lebenshöfe).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen nachweisen, dass Ihre wirtschaftliche Existenz durch die Preissteigerungen der Energiekosten bedroht ist. Dies ist der Fall, wenn ohne die Unterstützungsleistung des Freistaats Bayern der Betrieb Ihres Tierheimes oder Ihrer tierheimähnlichen Einrichtung ganz oder teilweise eingestellt werden müsste oder wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein Insolvenzverfahren eröffnet werden müsste.
- Sie müssen versichern, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um die Ausgaben für gebäudebezogene Energie zu minimieren.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Einrichtungen in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft,
- Heimtiere unterbringende Einrichtungen, die eine institutionelle Förderung erhalten,
- Mobilitätskosten (Treibstoff) oder andere Kostensteigerungen, die mittelbar durch die erhöhten Energiekosten verursacht sind.