Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen im Rahmen der bayerischen Bioökonomiestrategie (BayBioökonomie-Scale-Up)
Regierung von Niederbayern
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen in eine innovative Produktionsanlage investieren, die nachwachsende Rohstoffe verarbeitet, daraus innovative Produkte erzeugt und neue Wertschöpfungsketten ermöglicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern fördert Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der bayerischen Bioökonomiestrategie und mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Bayern 2021–2027, wenn Sie in die Errichtung einer innovativen industriellen Produktionsanlage zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (beispielsweise Bioraffinerie, Bioproduktewerk) mit positivem Klimaeffekt investieren.
Sie bekommen die Förderung
- als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihre Investitionen in eine Anlage zur Diversifizierung der Produktion Ihrer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses Ihrer bestehenden Betriebsstätte oder alternativ
- als KMU oder großes Unternehmen für Ihre projektbezogenen Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
- Investitionen von KMU bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei kleinen Unternehmen,
- projektbezogene Investitionsmehrkosten von großen Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss (Beihilfeintensität) erhöht sich bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um bis zu 20 Prozent.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 250.000 betragen (Bagatellgrenze).
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Antragsskizze im Rahmen eines Förderaufrufs per E-Mail bei der Regierung Niederbayern ein.
Aktuelle Förderaufrufe werden im Internet veröffentlicht.
Falls Ihre Antragsskizze ausgewählt wurde, werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Produktionsanlage in Bayern errichten.
- Die in Ihrer Anlage eingesetzten organischen Rohstoffe müssen überwiegend biogenen Ursprungs sein, und zwar zu mindestens 60 Prozent. Sie dürfen aber Hilfsstoffe fossilen Ursprungs verwenden, wenn sie aus technischer Sicht erforderlich sind. Sie müssen die Nachhaltigkeit der Rohstoffe während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage durch eine geeignete Zertifizierung nachweisen.
- Es muss sich um eine Scale-up-Anlage handeln, die bereits im größeren Maßstab erprobt ist (ab Technologie-Reifegrad TRL 8) und über den bestehenden Stand der Technik hinausgeht.
- Der Betrieb der geförderten innovativen Technologie muss gegenüber dem Betrieb konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen darstellen.
- Ihre Anlage ermöglicht mindestens eine 50-prozentige Einsparung von Treibhausemissionen im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen für die gleichen Endprodukte oder Ersatzprodukte mit dem gleichen Verwendungszweck. Sie müssen den Klimaschutzeffekt zum Beispiel durch eine Treibhausgas-Zertifizierung unter Berücksichtigung der Rohstoffe/Vorprodukte (inklusive deren Herstellung und Transport) nachweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien,
- Ersatzbeschaffungen,
- Erwerb von Grundstücken, Fahrzeuge und
- Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter.