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Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials (ESF 2014–2020)

Regierung von Niederbayern

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Summary
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Rolling deadline
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Public sector
Bayern
Education, Skills Building and Training
Overview

Kurztext

Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsreife benachteiligter Kinder und Jugendlicher durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ihre Projekte zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials benachteiligter Kinder und Jugendlicher, die ohne besondere Unterstützung mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen oder einen unter ihren Möglichkeiten liegenden Schulabschluss erreichen würden.

Sie bekommen die Förderung für bedarfsgerechte Einrichtung von Angeboten in folgenden Förderbereichen:

  • Praxisklassen an Mittelschulen (Aktion 11.1): Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit großen Lern- und Leistungsrückständen erlangen durch eine passgenaue Förderung in Praxisklassen die Voraussetzungen für den Erwerb eines Schulabschlusses und erreichen einen schulischen oder beruflichen Anschluss.
  • Klassen des Berufsintegrationsjahrs (BIJ) an Berufsschulen (auch Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) (Aktion 12): Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz, die die Berufsschule (auch Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung) besuchen, verbessern insbesondere durch den Ausgleich sprachlicher Defizite ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
  • Gebundene Ganztagsangebote für Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen (Aktion 14) für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die im vollzeitschulpflichtigen Alter als Quereinsteiger in das bayerische Bildungssystem eintreten: Gegenstand der Förderung sind die über das Halbtagsangebot hinausgehenden Elemente des gebundenen Ganztagsangebots, insbesondere die damit verbundenen zusätzlichen Unterrichts- und Betreuungsangebote.

Sie erhalten die Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

  • Praxisklassen maximal EUR 33.500 je Schuljahr,
  • Klassen des Berufsintegrationsjahrs (BIJ) maximal EUR 40.500 je Schuljahr,
  • gebundenen Ganztagsangeboten für Deutschklassen maximal EUR 29.000 je Schuljahr.

Der Bewilligungszeitraum reicht jeweils vom 1.8. des Jahres, in dem die Maßnahme beginnt, bis zum 31.10. des Folgejahres.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (grundsätzlich bis 4 Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraumes) unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter sowie über das Online-System ESF Bavaria an die Regierung von Niederbayern.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Schulaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Schulen des jeweiligen Schultyps.

Sie weisen nach, dass ein arbeitsmarktpolitisches, sozialpolitisches oder regionales Erfordernis vorliegt.

Sie führen das Projekt in Bayern durch.

Praxisklassen:

  • Über die Aufnahme der Schüler in die Praxisklasse entscheidet das jeweils örtlich zuständige Staatliche Schulamt unter Berücksichtigung der pädagogischen Beurteilung der Schule.
  • Zur Bildung einer Praxisklasse sind mindestens 13 Schülerinnen und Schüler erforderlich (Stichtag 1.10.).

Klassen des Berufsintegrationsjahrs (BIJ):

  • Sie belegen die arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische oder regionale Erfordernis durch eine Stellungnahme der örtlich als Schulaufsicht zuständigen Regierung.
  • Zur Bildung einer Klasse sind mindestens 16 Schülerinnen und Schüler erforderlich (Stichtag 20.10.).

Gebundene Ganztagsangebote für Deutschklassen:

  • Ihr gebundenes Ganztagsangebot muss vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigt sein.
  • Zur Bildung einer Klasse sind mindestens 13 Schülerinnen und Schüler erforderlich (Stichtag 1.10.).
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04 November 2023