Alpha+ Besser lesen und schreiben
Regierung von Niederbayern
Kurztext
Wenn Sie Kurse für Menschen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr und für Erwachsene anbieten, die Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von Alphabetisierungskursen für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen haben.
Darüber hinaus können Sie auch eine Förderung bekommen, wenn Sie die Kursteilnehmenden vor oder nach dem Unterricht sozialpädagisch betreuen oder ihnen allgemeine Hilfestellungen in allen Lebenslagen geben.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Kursbeginn an die Regierung von Niederbayern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Kurse sind Personen, deren Kompetenzen im Lesen oder Schreiben den Alpha-Level 3 nicht überschreiten und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben.
- Sie legen
- ein Projektkonzept, das Sie in planmäßiger und beständiger pädagogischer Arbeit selbst erstellt und verantwortet haben, sowie
- Referenzen oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel vor.
- Die im Rahmen Ihrer Kurse eingesetzten Lehrkräfte sind fachlich qualifiziert.
- Sie bieten Kurse an, die mindestens 60 und höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten umfassen.
- Die Mindestteilnehmendenzahl Ihrer Kurse liegt am 3. Unterrichtstag (Stichtag) grundsätzlich bei 3 Personen. Diese Personen dürfen nicht nach den Fördereckpunkten des Modellprojekts „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“ teilnahme- oder zugangsberechtigt sein.
- Sie stellen bei den teilnehmenden Personen zu Beginn des Lehrgangs den Leistungsstand fest, ermitteln den Lernfortschritt möglichst zum Ende des Lehrgangs und dokumentieren das Ergebnis.
- Wenn Sie die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung in allen Lebenslagen für die Kursteilnehmenden anbieten, können Sie je nach Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten eines Lehrgangs zwischen bis zu 30 und bis zu 40 zusätzliche Unterrichtseinheiten geltend machen. Die Betreuungs- oder Hilfestellungsstunden sind im Klassenbuch zu dokumentieren und im Sachbericht gesondert auszuweisen.
- Sie müssen sich mit mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen.