Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)
Regierung von Mittelfranken
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur integrationsspezifischen Beratung und Integrationsbegleitung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Im Rahmen einer Sonderförderung werden Sie bei aktuellen Herausforderungen bei der Betreuung und Beratung ukrainischer Geflüchteter und bei den gestiegenen Energiepreisen unterstützt.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Geduldeten und vollziehbar Ausreisepflichtigen dienen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Beschäftigung von Beratungskräften und Unterstützungskräften in der Flüchtlings- und Integrationsberatung,
- besondere Maßnahmen zur Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive, beispielsweise durch niedrigschwellige Angebote,
- außerschulische Hausaufgabenhilfe mit dem Schwerpunkt Deutschförderung,
- hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Koordination und Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsbegleitender auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte).
Wenn die Fortführung Ihres Projekts infolge der aktuellen Energiepreissteigerungen konkret gefährdet ist (Existenzgefährdung), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für das Jahr 2023 eine Energie-Härtefallhilfe im Rahmen des Bayerischen Härtefallfonds bekommen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung: im Rahmen einer Sonderförderung Ukraine ab 1.4.2022 je Beratungsvollzeitstelle höchstens EUR 65.000 beziehungsweise je Unterstützungskraft und Monat höchstens pauschal EUR 400,00, ab Oktober 2022 höchstens pauschal EUR 460,00; der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu 3 Jahre,
- bei besonderen Maßnahmen: maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung: je Gruppe EUR 10,00 pro Zeitstunde. Ab der oder dem 7. Teilnehmenden erhöht sich die Förderung um EUR 1,50 pro Teilnehmender/Teilnehmendem und Stunde,
- bei hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen: maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 100.000 je Antragstellerin oder Antragsteller.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Förderjahr müssen
- bei der Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung mindestens EUR 25.000,
- bei der Förderung besonderer Maßnahmen mindestens EUR 5.000 und
- bei der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen mindestens EUR 20.000
betragen (Bagatellgrenze).
Die Höhe der Energie-Härtefallhilfe errechnet sich aus den Ausgaben für den energiebedingten Mehrbedarf im Projekt für das gesamte Kalenderjahr 2023 im Vergleich zum Bezugsjahr 2021 nach Abzug aller erfolgten Leistungen des Bundes, des Freistaates Bayern oder sonstigen Leistungen.
Ihren Antrag richten Sie
- bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung, den besonderen Maßnahmen und der Förderung der hauptamtlichen Integrationslotsen bis spätestens 15.11. des Vorjahres,
- bei der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums
an die Regierung von Mittelfranken.
Die Energie-Härtefallhilfen im Rahmen des Bayerischen Härtefallfonds beantragen Sie bitte separat.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene,
- die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern sowie
- unterrichtende Lehrkräfte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre in der Flüchtlings- und Integrationsberatung eingesetzte Beratungskraft ist für die Aufgaben ausreichend fachlich qualifiziert.
- Ihre Lehrkräfte der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung belegen ihre Eignung durch ihre derzeitige oder frühere Tätigkeit sowie ein entsprechendes Führungszeugnis; die Teilnehmenden müssen wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der 1. und der 10. Jahrgangsstufe erfüllen und eine entsprechende Bestätigung der Schule über den Bedarf der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung vorlegen.
- Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen müssen über eigene Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit, der Freiwilligenkoordination sowie in der Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund verfügen.
- Bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung, bei besonderen Maßnahmen sowie bei der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen müssen Sie als Antragstellerin und Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufbringen.
Bei der Energie-Härtefallhilfe im Rahmen des Bayerischen Härtefallfonds ist die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es muss eine konkrete Gefährdung der Fortführung Ihres Projekts infolge der aktuellen Energiepreissteigerungen vorliegen (Existenzgefährdung). Ein entsprechender kausaler Zusammenhang liegt vor, wenn Ihre Ausgaben infolge der Energiepreissteigerungen die für Ihr Projekt zur Verfügung stehenden Mittel über einen längeren Zeitraum im Vergleich zu 2021 überschreiten und dadurch die Fortführung Ihres Projekts gefährdet ist.
- Bei Ihrem Projekt handelt es sich nicht um eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung.
- Sie sind nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Lage, für die gestiegenen Energiekosten anderweitig aufzukommen.
- Sie müssen vorrangig Unterstützungsleistungen (zum Beispiel des Bundes) in Anspruch nehmen.
- Sie müssen erklären, dass alle geeigneten Energiesparmaßnahmen ergriffen wurden und werden.