Digitalisierung im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung
Regierung von Mittelfranken
Kurztext
Wenn Sie die Medien- und Digitalisierungskompetenzen Ihrer in der Flüchtlings- und Integrationsberatung tätigen Fachkräfte ausbauen und deren Arbeitsplätze mit der für eine Distanzberatung erforderlichen Hard - und Software ausstatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie im Rahmen eines Modellprojekts bei Ihren Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung.
Sie bekommen die Förderung für
- Anschaffung und Einrichtung von Software zur Bereitstellung von Online -Diensten,
- Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen durch Dienstleistungsunternehmen einschließlich der sukzessiven Umstellung und Koordinierung der Abläufe und der Begleitung des Umstrukturierungsprozesses,
- Qualifizierungsmaßnahmen für die Beraterkräfte vor Ort, in denen die sichere Nutzung von Endgeräten mit Internetzugang sowie die Dokumentation digitaler Beratungsleistungen vermittelt werden („ Train-the-Trainer “-Fortbildungen, Workshops , E-Learning s),
- Lizenzgebühren für die Nutzung digitaler Dolmetscher- Tools .
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens EUR 3.000 je Beratungsvollzeitstelle.
Sie können den Förderhöchstbetrag bekommen, wenn Ihnen nach Abzug Ihres Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und etwaiger Finanzierungsbeteiligungen Dritter förderfähige Ausgaben in Höhe von mindestens EUR 3.000 verbleiben.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen für ein Förderjahr mindestens EUR 2.000 betragen (Bagatellgrenze).
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Regierung von Mittelfranken, SG15 – Integration und Förderung, Ausgleichsamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene sowie die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern zur vollständigen Weiterleitung an die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung vor Ort sowie
- die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte, die selbst Akteurin oder Akteur der Flüchtlings- und Integrationsberatung sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Beratungskräfte müssen vor Ort Tätigkeiten der Flüchtlings- und Integrationsberatung nach Maßgabe der Beratungs- und Integrationsrichtlinie ausüben.
- Der Bewilligungszeitraum umfasst grundsätzlich die Zeit vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres.